Schweigepflicht

Kein Betroffener möchte gerne, dass nach einer Verletzung, Erkrankung oder einen Unfall in der nächsten Pause jeder darüber Bescheid weiß. Damit so etwas bei uns nicht passiert, sind alle Schulsanitäter unserer Schule an eine Schweigepflicht gebunden.

Hier kannst du nachlesen, wie diese aussieht. Auch in unserem Sanitätsraum hängt ein jederzeit einsehbares Muster-Exemplar an unserer Pinnwand.


Schweigepflicht

Jede Schulsanitäterin und jeder Schulsanitäter hat über alle Informationen, die sie/er aufgrund ihrer/seiner Stellung und Funktion als Schulsanitäter/-in selbst feststellt oder erfährt, Stillschweigen zu bewahren.

Das schließt sowohl alle Aussagen, die von der/dem Betroffenen selbst geäußert werden, als auch Fakten und Vermutungen, die die Schulsanitäterin / der Schulsanitäter ohne besondere Mitteilung feststellt oder erfährt, ein.
Dazu gehören zuerst einmal alle medizinischen, krankheitsbezogenen Fakten und Erkenntnisse, beginnend damit, dass die/der Betroffene überhaupt der Hilfe bedurfte. Auch die Art ihrer/seiner Verletzung oder Erkrankung, die Ursache oder Vorgeschichte, die Symptome und (Verdachts-)Diagnose, durchgeführte Maßnahmen und Gefahren, das Transportziel oder die geplante Weiterbehandlung fallen unter diesen Punkt.

Damit aber nicht genug, denn auch alle anderen nur denkbaren Fakten und Bewertungen, zu denen die Schulsanitäterin / der Schulsanitäter im Rahmen der Behandlung gelangt ist (z.B. Körperhygiene) oder die ihr/ihm in diesem Zusammenhang anvertraut wurden, fallen unter die Schweigepflicht.
Zusammenfassend darf also nichts, was auch nur annähernd mit den behandelten Personen zusammenhängt, weitergetragen werden, mit Ausnahme natürlich die für den Rettungsdienst notwendigen Informationen.

Eine Verletzung der Schweigepflicht kann rechtliche Konsequenzen haben, sowie zum Ausschluss vom Schulsanitätsdienst führen!



Diese Schweigeplichtserklärung muss von jedem Schulsanitäter direkt nach Eintritt in die AG mit Datum und Ort unterschrieben werden.
Das unterschriebene Exemplar wird vom AG-Leiter Thilo Ehrke aufbewahrt. Eine elektronische Kopie hiervon befindet sich jedoch auch jederzeit von jedem Schulsanitäter abrufbar online im internen Bereich unseres Sani-AG-Verwaltungsprogramms.

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